FuD
Familienunterstützender Dienst
Familienunterstützender Dienst ist eine praktische, individuelle und flexible Leistung zur Unterstützung und Entlastung von Familien in herausfordernden Lebensphasen.
Als FuD sind wir für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren da.
Die Unterstützung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Klienten und dem familiären Lebensalltag.
incluedo findet eine Unterstützungskraft die zum Klienten und der Familie passt.
Zusätzlich zur lebenspraktischen Unterstützung bieten wir Beratung zu allen Fragen rund um das Thema FuD an.
Was bieten wir an?
Nach Absprache mit Eltern und Angehörigen bieten wir auch individuelle Einzelbetreuung an.
Unsere Qualitätsmerkmale
Wir arbeiten…
klientenorientiert
individuell unterstützend
zuverlässig
flexibel
professionell
mit einer passgenauen Zuordnung von geeigneten Mitarbeitern zum jeweiligen Kind oder Jugendlichen
Ihre Ansprechpartner
Unsere Mitarbeiter
Die Betreuung übernehmen unsere Schulbegleiter sowie Studenten und Auszubildenden in sozialen Berufen, die wir für die Einsätze aussuchen und schulen. Alle Mitarbeiter werden von einer Teamleitung angeleitet und fortgebildet.
Die Mitarbeiter haben neben einer Basisqualifizierung nach §8 AnFöVO im Umfang von 40 Stunden auch einen „Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs“ absolviert und sind damit bestens ausgestattet für die Betreuung Ihres Kindes.
Der Weg zu uns
Sie kontaktieren uns und wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin
im persönlichen Gespräch klären wir
den Unterstützungsbedarf
die Kostenfrage
Art und Beginn der Betreuung
wir schließen mit Ihnen eine Dienstleistungsvereinbarung
die Betreuung kann beginnen
Die Kostenfrage
Wer zahlt?
Unser Familienunterstützender Dienst ist als Betreuungsangebot zur Entlastung im Alltag (AnFöVO) anerkannt.
Die Finanzierung kann
über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege als Leistung der Kranken- und Pflegekasse in Anspruch genommen werden,
oder im Rahmen der Eingliederungshilfe über die zuständigen Jugend- oder Sozialämter erfolgen,
oder, wenn kein Anspruch auf eine Kostenerstattung besteht, auch über Eltern/Sorgeberechtigte privat erfolgen.