Infos für Bewerber und Interessierte
Ganz normal, ganz anders, ganz besonders –
der Job an der Seite eines Kindes mit Handicap
Seit die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen beschlossen wurde, haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule. Diesen Beschluss setzen wir in die Tat um, Tag für Tag, an vielen Schulen. Dies gelingt uns am besten, wenn das hilfebedürftige Kind die passende Schulbegleitung an seiner Seite hat.
Wenn Du Dir unsere Website angeschaut hast, hast Du bereits einen guten Überblick über unsere Arbeit, unsere Unternehmenskultur und über das Thema Inklusion bekommen.
Was nun folgt, sind Informationen, die spezifisch für die Anstellung als Integrationsassistenz sind, auch Schulbegleitung oder Integrationskraft (kurz I-Kraft) genannt.
Das sind die Qualitätsmerkmale einer Integrationsassistenz
Vorausgesetzt – ohne geht’s nicht:
Du hast Interesse und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung.
Du bist geduldig und belastbar.
Du bringst pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern mit.
Du kannst Dich mit unseren Werten identifizieren.
Wünschenswert – das wäre ideal, aber vielleicht bist Du auch ein Naturtalent:
Du hast bereits Erfahrung im Umgang mit Kindern, ob mit oder ohne Behinderung.
Du hast eine pädagogische Ausbildung.
Noch zwei Bedingungen:
Bereitschaft an Fortbildungen teilzunehmen.
Regelmäßig an Teammeetings teilnehmen.
Noch ein Wunsch:
Als Integrationsassistenz: Ob das Kind, welches Du begleiten wirst, geistig, seelisch oder körperlich behindert ist – gemeinsam schaffen wir es, diesem Kind eine schöne Zukunft zu ermöglichen und geben unser Bestmögliches dafür! Damit sorgen wir für eine höhere Wertschöpfung und schaffen so etwas Bleibendes.
Als incluedo Mitarbeiter/in: Du bringst Dich aktiv ein und gestaltest das Leben bei incluedo mit! Wir sind kein Unternehmen, wo von oben gesagt wird, was unten zu tun ist. Wir gehen wertschätzend, ebenbürtig und freundlich miteinander um. Gute Vorschläge und kreative Ideen sind uns immer willkommen!
Und zusammengefasst:
Sind das zu viele Voraussetzungen, Bedingungen und Wünsche? Eigentlich nicht. Denn uns ist wichtig, dass wir ein Umfeld schaffen, in dem jeder an seiner Persönlichkeit und wir gemeinsam an unseren Aufgaben wachsen können. Dass uns die Arbeit Freude bereitet und wir die Kinder glücklich machen. Jeder kleine Fortschritt zählt, und so hat jeder von uns das Gefühl, dass seine Arbeit von Bedeutung ist.
Das ist der praktische Verlauf vom Interessenten zur Integrationsassistenz
Wir haben Dich überzeugt, dass wir ein attraktiver Arbeitgeber für Dich sein könnten.
Du überzeugst uns von Dir mit Deiner Bewerbung, die Du am besten digital an uns schickst.
Wir lernen uns in einem persönlichen Gespräch kennen.
Wenn wir keine Begleitmaßnahme zu besetzen haben, behalten wir Deine Bewerbung gerne bei uns und kommen auf Dich zurück, sobald uns eine passende Anfrage vorliegt. Dabei beachten wir selbstverständlich die Verarbeitung Deiner persönlichen Daten nach der DSGVO. Gegen die Speicherung Deiner Daten kannst du natürlich jederzeit widersprechen.
Wenn wir eine Begleitmaßnahme zu besetzen haben, die zu Dir passt und zu der Du passt, stimmen wir einen Termin für eine Hospitation im Unterricht ab.
In dieser ersten Begegnung bei der Hospitation lernst Du das potenziell zu betreuende Kind sowie die Lehrer kennen.
Das nächste Kennenlernen findet bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten im privaten Umfeld statt.
Wenn wir feststellen, dass die Chemie, vor allem zwischen Dir und dem Kind, stimmt und sich alle eine Zusammenarbeit vorstellen können, geht es auch schon los. Wir stimmen den Starttermin ab und bereiten den Arbeitsvertrag vor. Herzlich Willkommen bei incluedo!
Selbstverständlich gibt es eine ausführliche Einarbeitung zu Beginn des Einsatzes, so dass Du Dich sicher fühlst und der Start gut gelingt.
Das ist das mögliche Einsatzgebiet
Wir sind ein freier Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe für die Region Ostwestfalen Lippe (NRW) und Hannover-Schaumburg (NI) und haben unsere Leistungsvereinbarung mit dem Kreis Lippe. Dieser Vereinbarung haben sich weitere Jugend- und Sozialämter angeschlossen. So sind unsere Mitarbeiter an über 174 unterschiedlichen Schulen in 64 unterschiedlichen Städten und Kreisen im Einsatz. Dazu gehören z.B. Detmold, Lemgo, Dörentrup, Schieder-Schwalenberg, Lügde, Blomberg, Bad Salzuflen, Lage, Minden, Horn-Bad Meinberg, Kalletal, Bückeburg, Auetal, Helpsen, Stadthagen, Porta Westfalica, Paderborn, Werl, Gütersloh, Harsewinkel u.a.
Das gehört zu den Aufgaben einer Integrationsassistenz
Neben der Assistenz im Unterricht und der sozialen und pädagogischen Förderung des Kindes kann noch mehr zu den Aufgaben einer Integrationsassistenz gehören. Behinderte und förderbedürftige Kinder benötigen oft individuelle Hilfestellungen. Hier einige Beispiele im Rahmen der Schulbegleitung:
Die Schulbegleiter betreuen das Kind auch in Situationen, in denen nicht immer eine Lehrkraft anwesend ist: in den Pausen, auf dem Schulweg, auf dem Schulhof, auf einer Klassenfahrt oder anderen schulischen Veranstaltungen und Ausflügen.
Die Art der Unterstützung ist immer von dem individuellen Bedarf des Kindes abhängig. Die Hilfe mit dem Umgang von Werkzeugen und Geräten, beim Umziehen für den Sport- oder Schwimmunterricht oder beim Toilettengang können beispielsweise bei einem körperlich eingeschränkten Kind dazu zählen.
Ein autistisches Kind benötigt oft Hilfe bei der Kommunikation mit seinen Mitschülern und den Lehrern.
Manche Kinder brauchen immer wieder eine Auszeit, in der sie mit ihrer Schulbegleitung den Unterrichtsraum verlassen können.
Hat ein Kind Schwierigkeiten, Regeln einzuhalten, hilft ihm sein Schulbegleiter die Regelverletzungen besser wahrzunehmen, Regeln zu verstehen und besser befolgen zu können.
Dazu zählt auch, dem Kind aufzuzeigen, wie es mit stressbehafteten Situationen besser umgehen kann sowie die Arbeit an der Frustrationstoleranz.
Die Schulbegleiter unterstützen das Kind, möglichst konzentriert und fokussiert am Unterricht teilzunehmen.
Sie achten darauf, dass das Kind sich nicht in gefährliche Situationen bringt oder das Schulgelände verlässt.
Schulbegleiter können darüber hinaus Halt geben, wenn das Kind emotionalen Beistand benötigt.
Die Anwesenheit des vertrauten Schulbegleiters soll dem Kind Sicherheit geben.
Unser größtes Ziel hinter den vielen kleinen Dingen ist die Eingliederung des Kindes in die Klassen- und Schulgemeinschaft. Wir fördern seine Selbständigkeit, dass es die Dinge weitestgehend selbst schaffen kann und helfen dort, wo es noch Hilfe und Unterstützung benötigt.
Hier noch einige Beispiele für die vor- und nachbereitende Tätigkeiten der Schulbegleitung:
Klientenberichte
Eltern-, Lehrer- und Therapeutengespräche
Hilfeplangespräche
Das ist unser Vertragsmodell für die Integrationsassistenz
Unsere Arbeitsverträge sind immer an die Bewilligung der Schulintegrationsmaßnahme für das jeweilige Kind sachgrund-befristet gebunden. Wenn die Kostenzusage für das zu betreuende Kind verlängert wird, verlängert sich auch der Vertrag, so dass Du auch während der Sommerferien im Anstellungsverhältnis bleibst.
Die Arbeitszeiten richten sich ebenfalls nach dem Bewilligungsbescheid, sowie nach dem Stundenplan des Schülers. Diese können zwischen 10 und 35 Stunden pro Woche liegen.
Du bekommst 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr. Integrationsassistenzen müssen ihren Urlaub ausschließlich während der Ferien und an schlufreien Tagen nehmen. In Summe fallen durch die Ferien mehr freie Tage an, als der reguläre Urlaubsanspruch hergibt. Die restlichen freien Tage werden durch aufgebaute Überstunden abgedeckt (Punkt 4).
Es werden abweichend von den tatsächlich geleisteten Stunden, weniger Stunden ausbezahlt. Je nach Einstiegsdatum im Verlauf des Schuljahres zwischen 70 % und 84 %. Die übrigen Stunden werden auf einem Zeitkonto, welches für Dich jederzeit einsehbar ist, angesammelt und damit wird ein Teil der Ausfallzeiten während der Schulferien abgedeckt.
Die Stunde wird mit derzeit 13,70 € brutto vergütet.
Wenn Du Deinen Schüler auf eine Klassenfahrt begleitest, werden Dir pro Tag 12 Stunden auf Deinem Zeitkonto gutgeschrieben.
Wenn das begleitete Kind erkrankt, hast Du leider nicht automatisch einen freien Tag, sondern müsstest Dich für die Betreuung eines anderen Kindes zur Vertretung eines anderen incluedo Mitarbeiters im Krankheitsfall bis 9:00 Uhr bereit halten.
Es gibt kein Kilometer-Geld zur Schule des eigenen zu betreuenden Kindes. Dieser Ort gilt als „ständiger Arbeitsplatz“ und die anfallenden KM können, wie bei jeder anderen Arbeit, mit dem Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt als Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Fahrten, wie z.B. zu Teamsitzungen, Fortbildungen oder Vertretungseinsätzen, werden mit 0,30 € pro KM vergütet. Wobei bei Fahrten zu Vertretungseinsätzen die Entfernung zum regulären Arbeitsplatz abgezogen werden muss.
Und sonst noch…
Wir sind modern und ticken digital. Unsere Zeiterfassung erfolgt ohne Excel und ohne Papier. Das Beste daran, jeder hat den Überblick über sein Zeit- und Urlaubskonto. Die Softwareanwendung ist ganz einfach und zur Not hilft das Handbuch dabei.
Die Gehaltsabrechnungen gibt es auch nur in digitaler Form. Eine Anmeldung bei DATEV und schon sind die wichtigen Dokumente einsehbar. Ausführliche Infos dazu findest Du hier.
Pflichten. Ja, die gibt es auch. Wir halten es so unbürokratisch und einfach wie möglich. Aber an die Abgabetermine der Stunden- und Klientenberichte, der Krankmeldung oder Reisekosten, an die sollte sich jeder ohne Ausnahme halten, weil davon eine Reihe weiterer Arbeitsprozesse abhängig sind.
Datenschutz. Jeder incluedo Mitarbeiter wird auf die Einhaltung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verpflichtet. Mit sensiblen Daten gehen wir vertraulich um.
Apropos Datenschutz. Wir verwenden den datenschutzkonformen Kommunikationsweg des Instant-Messaging-Dienstes Signal. Natürlich geht die Kommunikation auch per Email oder Telefon. Und sehr gerne auch persönlich!